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Hinweisschild Videoüberwachung

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"Mein persönliches Lieblingsthema, da ich über die CCTV-Systeme und unteranderen deren rechtlichen Anforderungen und Zulässigkeiten meine Bachelor-Thesis geschrieben habe."

Der Einsatz von Videokameras oder CCTV-Überwachungssystemen unterliegen in Deutschland klaren rechtlichen Vorgaben. Wer eine Kamera installiert, ist verpflichtet betroffene Personen transparent und eindeutig über die Videoüberwachung zu informieren.

Egal ob die Kamera funktioniert oder defekt ist, in den Himmel oder gegen eine 1 Meter entfernte Wand schaut. Auch wenn die Kamera nicht der Überwachung dient (wie die Kamera der Gegensprechanlage) oder sogar bei einer Kameraattrappe muss ein DSGVO-Konformes Hinweisschild angebracht werden.

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Viele Anbieter wissen nicht über die vollständig gesetzlich vorgeschriebenen anzugebenen Informationen. Bei uns können sie mit nur wenigen Klicks Ihr individuelles und vor allem vollständiges DSGVO-Konformes Hinweisschild Videoüberwachung erstellen lassen.​

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zur Platzierung der Kameras, zum Aufbau des Kamerasystems oder den rechtlichen Anforderungen, aber auch in allen anderen sicherheitsrelevanten Thematiken.

 

Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit uns auf.

Zur Info:
Ein Aufkleber muss auf eine glatte Fläche aufgebracht werden (z. B. Glas, Metall, Plastik) und die 3mm Aluverbundplatte ist für unebene Untergründe geeignet (z. B. die verputze Hauswand), für die 3mm Aluverbundplatte benötigen sie dann aber noch ein Wandhalterungsset, welches Sie im Shop mit auswählen können. Die Aufkleber untergliedern sich in 2 Varianten, dem Außenaufkleber und dem Hinterglasaufkleber. Der Hinterglausaufkleber kann auf der Vorder- und Rückseite bedruckt werden, was eine Verdopplung der Informationsfläche bedeutet. Der Hinterglasaufkleber ist (wenn im Innenraum angebracht) auch nicht der Witterung ausgesetzt, was diesen langlebiger als den Außenaufkleber macht.

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